Die Region Oberaargau (ROA) wird künftig die Möglichkeit der Mitwirkung an kantonalen Vernehmlassungen – insbesondere jene, welche die Region Oberaargau betreffen – bewusst nutzen und den Gemeinden ihre Stellungnahme zur Kenntnisnahme und allenfalls als mögliche Vorlage per Mail zustellen (i.d.R. spätestens einen Monat vor Ablauf der Eingabefrist beim Kanton).
Vernehmlassung | Status |
Konsultation zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderung (BLV) Eingabefrist Kanton: 24.05.2023 |
Weiterleitung Stellungnahme ROA an Gemeinden: erfolgt Einreichung Kanton: erfolgt |
Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG) Eingabefrist Kanton: 12.06.2023 |
keine Stellungnahme durch ROA |
Zivilschutzgesetz (KZSG)
Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG) |
Weiterleitung Stellungnahme ROA an Gemeinden: erfolgt Einreichung Kanton: erfolgt |
Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) Eingabefrist Kanton: 15.06.2023 |
Entwurf Stellungnahme ROA an Gemeinden: 24.05.2023 Einreichung Kanton: noch offen |
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Eingabefrist Kanton: 01.08.2023 |
Stellungnahme durch ROA wird noch geprüft |
Bitte beachten Sie, dass beispielsweise kantonale Konsultationen an bestimmte Adressatenkreise gerichtet sind und daher nicht alle Gemeinden zur Konsultation eingeladen werden. Dies gilt auch für die Region.