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Ein Projekt im Sinne der Charta Oberaargau
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Teilrichtplan Abbau und Deponie
Der Teilrichtplan Abbau und Deponie der Region Oberaargau
(Teilrichtplan) regelt auf Stufe regionaler Richtplan (Art. 98 Abs. 2
lit. a Baugesetz) alle Abbaustellen sowie Inertstoffdeponien der
Region. Er stützt sich dabei auf den kantonalen Sachplan Abbau,
Deponie, Transporte ab und erfüllt gleichzeitig dessen quantitativen
und qualitativen Anforderungen an die Reservensicherung respektive
regionale Richtplanung.
Der Teilrichtplan wurde durch die Region Oberaargau in den Jahren 1997
und 1998 erarbeitet und nach durchgeführter Mitwirkung und
Vernehmlassung am 4. Dezember 1998 durch die Delegiertenversammlung der
Region genehmigt. Der Teilrichtplan wurde durch das Amt für Gemeinden
und Raumordnung am 8. März 1999 genehmigt. Dadurch ist der
Teilrichtplan mit seinen Aussagen für die zustimmenden Stellen
behördenverbindlich (vgl. Kap. 1.4). Dies bedeutet, dass sich die
zustimmenden Stellen im Rahmen ihrer Zustimmung und unter der
Berücksichtigung der bei der Zustimmung angebrachten Vorbehalte
verpflichten, den Richtplan und seine Aussagen einzuhalten.
Der Teilrichtplan besteht aus dem vorliegenden Textteil sowie der
Richtplankarte im Massstab 1:50'000. Ergänzend wurde ein
Grundlagenbericht erstellt. Dieser enthält unter anderem detaillierte
wirtschaftliche, geologische und ökologische Angaben.
Der gesamte Bericht steht als PDF zum download zur Verfügung.
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