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Dokumente
Raumentwicklungkonzept 2004
Konzept Freizeit und Erholung
Regionaler Landschaftlicher Richtplan
Teilrichtplan Abbau und Deponie
Mitwirkungsbericht
 
Ein Projekt im Sinne der Charta Oberaargau

Teilrichtplan Abbau und Deponie

Der Teilrichtplan Abbau und Deponie der Region Oberaargau (Teilrichtplan) regelt auf Stufe regionaler Richtplan (Art. 98 Abs. 2 lit. a Baugesetz) alle Abbaustellen sowie Inertstoffdeponien der Region. Er stützt sich dabei auf den kantonalen Sachplan Abbau, Deponie, Transporte ab und erfüllt gleichzeitig dessen quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Reservensicherung respektive regionale Richtplanung.
Der Teilrichtplan wurde durch die Region Oberaargau in den Jahren 1997 und 1998 erarbeitet und nach durchgeführter Mitwirkung und Vernehmlassung am 4. Dezember 1998 durch die Delegiertenversammlung der Region genehmigt. Der Teilrichtplan wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 8. März 1999 genehmigt. Dadurch ist der Teilrichtplan mit seinen Aussagen für die zustimmenden Stellen behördenverbindlich (vgl. Kap. 1.4). Dies bedeutet, dass sich die zustimmenden Stellen im Rahmen ihrer Zustimmung und unter der Berücksichtigung der bei der Zustimmung angebrachten Vorbehalte verpflichten, den Richtplan und seine Aussagen einzuhalten.
Der Teilrichtplan besteht aus dem vorliegenden Textteil sowie der Richtplankarte im Massstab 1:50'000. Ergänzend wurde ein Grundlagenbericht erstellt. Dieser enthält unter anderem detaillierte wirtschaftliche, geologische und ökologische Angaben.
Der gesamte Bericht steht als PDF zum download zur Verfügung.