Massnahme Nr. 12.03
Interessengebiet Kiesabbau Niederbipp ausscheiden und rechtlich sichern
Beschrieb
In den Interessengebieten für Kiesabbau sollen keine Nutzungen zugelassen werden, welche den späteren Abbau verhindern könnten. Die Gemeinde verankert das Interessengebiet im Rahmen eines kommunalen Richtplans.

Perimeter Interessengebiet Kiesabbau Niederbipp; am unteren Kartenrand ist noch ein Teil des Interessengebietes Walliswil b.N. - Oberbipp (vgl Massnahme 12.15) sichtbar. (Legende s. Massnahme 12)
Zusammenhänge: Niederbipp gilt gemäss Sachplan ADT als Abbaustandort von kantonaler Bedeutung. Die langfristige Sicherung von Kiesvorkommen lässt sich nur über grundeigentümerverbindliche Zuordnung von Nutzungszonen realisieren. Bei einer Erweiterung der bestehenden Kiesgrube oder einem neuen Standort in diesem Perimeter muss im Rahmen der Standortfestsetzung eine umfassende Interessenabwägung stattfinden, u.a. auch bezüglich archäologischer Fundstellen. Auf die Bedürfnisse regionaler Wasserversorgungen ist speziell Rücksicht zu nehmen.
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