Massnahme Nr. 12
Vollzug der Massnahmen im Bereich Abbau- und Deponie REK-OA
Beschrieb: Im Bereich Abbau und Deponie sind die folgenden Massnahmen formuliert: 12.02 Interessengebiet Kiesabbau Attiswil/Wiedlisbach (VO) 12.03 Interessengebiet Kiesabbau Niederbipp (VO) 12.04 Erweiterung Kiesgrube Berken (FS) 12.05 Erweiterung Kiesgrube Heimenhausen (VO) 12.11 Kleine Erweiterung Nord / Erhöhung Auffüllkote Risi, Aarwangen (FS) 12.12 Erweiterung Süd Kiesgrube Risi, Aarwangen (VO) 12.13 Erweiterung Lehm- und Tongrube Roggwil Richtung Nord (ZE) 12.14 Erweiterung Lehm- und Tongrube Sonnhalde (VO 12.15 Interessengebiet Kiesabbau Walliswil/Oberbipp VO 12.16 Erweiterung Kiesgrube Walliswil b.N. FS 12.17 Interessengebiet Kiesabbau Heimenhausen/Berken VO 12.18 Erhöhung der Auffüllkote Kieswerk Iff AG, Niederbipp FS 12.19 Standortevaluation für unverschmutzten Aushub im Regionsteil Süd FS
FS = Festsetzung ZE = Zwischenergebnis VO = Vororientierung
Die oben aufgeführten Massnahmen sind verbindlich durch die bezeichneten verschiedenen Akteure auszuführen. Die Kontrolle sowie die Koordination der Massnahmen erfolgt durch die Arbeitsgruppe Abbau und Deponie der Region Oberaargau (AADRO) anhand einer Pendenzenliste. Diese stützt sich dabei nebst den Massnahmeblättern auf den Bericht „Region Oberaargau: Überarbeitung regionales Abbau- und Deponiekonzept (2008)“ sowie auf aktuelle Problemstellungen aus der Abbau- und Deponiebranche.
Die folgenden Massnahmen aus dem TPAD 1998 wurden erledigt und werden mit der vorliegenden Anpassung aufgehoben: 12.01 Erweiterung Kiesgrube Attiswil 12.06 Abbaustelle Madiswil rekultivieren 12.08 Schliessung Sekundärstoffproduktion / Rekultivierung Grube Hornacher, Schwarzhäusern 12.09 Schliessung Deponie Bruniweid Schwarzhäusern 12.10 Lenkung unverschmutztes Aushubmaterial zur Schonung der Inertstoffdeponien
Für die Kartendarstellungen in den Massnahmenblättern 12.02 – 12.19 gilt die folgende Legende:
 
Zusammenhänge: Die Festsetzung von Standorten/Vorhaben im regionalen Richtplan (Raumentwicklungskonzept Oberaar-gau REK) gilt aus Voraussetzung für künftige Bewilligungen von Abbau- und Deponievorhaben. Ebenfalls zu beachten ist der kantonale Sachplan ADT. |