Massnahme Nr. 1.01
kantonale Zentren 4. Stufe (Zentren von regionaler Bedeutung) bezeichnen. kantonale Zentren 4. Stufe (Zentren von regionaler Bedeutung) bezeichnen.
Beschrieb:
Im Raumentwicklungskonzept Oberaargau wurden vier regionale räumliche Schwerpunkte definiert (RRS). In diesen sind in Abstimmung mit der kantonalen Zenträlitätsstruktur und den regionalen Richtplänen respektive Entwicklungskonzepten nun mögliche Zentren von regionaler Bedeutung (Zentren 4. Stufe) festzulegen. Aufgrund der definierten RRS kommen hierfür Herzogenbuchsee, Huttwil und Niederbipp in Frage. Langenthal ist im kantonalen Richtplan bereits als Zentrum 3. Stufe definiert (regionales Zentrum von kantonaler Bedeutung).
Vorgehen:
In der Erarbeitung des regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzeptes RGSK Oberaargau werden die Zentren der 4. Stufe ausgehend von den RRS genauer definiert und lokalisiert. (S. Kapitel 2.3., der kantonalen Vorgaben für das RGSK Oberaargau vom 6.3.2009)
|