| Bereich: |
Wirtschaft |
| Strategisches Ziel: |
Regionale Wirtschaft stärken, wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. |
| Sachbereiche: |
Landwirtschaft Landschaft Umwelt Rohstoffe |
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| Operatives Ziel: Eigenversorgung der Region mit Kies langfristig sicherstellen.
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Massnahme Nr. 12.15
Interessengebiet Kiesabbau Walliswil b.N. - Oberbipp ausscheiden und rechtlich sichern. Interessengebiet Kiesabbau Walliswil b.N. -Oberbipp ausscheiden und rechtlich sichern.
Beschrieb: In den Interessengebieten für Kiesabbau sollen keine Nutzungen zugelassen werden, welche den späteren Abbau verhindern könnten. 1. Schritt: die Region verankert das Interessengebiet im regionalen Gesamtrichtplan. 2. Schritt: Die Gemeinden verankern die Interessengebiete im Rahmen von kommunalen Richtplänen.

Perimeter Interessengebiet Kiesabbau Walliswil b.N.; am oberen Kartenrand ist noch das Interessengebiet Kiesabbau Niederbipp (Massnahme 12.03) sichtbar (Legende s. Massnahme Nr. 12)
Zusammenhänge: Die langfristige Sicherung von Kiesvorkommen lässt sich nur über eine grundeigentümerverbindliche Zuordnung von Nutzungszonen realisieren. Bei einer Erweiterung der bestehenden Kiesgrube oder einem neuen Standort in diesem Perimeter muss im Rahmen der Standortfestsetzung eine umfassende Interessenabwägung stattfinden. Auf die Bedürfnisse regionaler Wasserversorgungen ist speziell Rücksicht zu nehmen.
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Beteiligte: Amt für Wald BE (KAWA) Amt für Wasser und Abfall BE (AWA) Amt für Gemeinden und Raumordnung Kanton Bern Einwohnergemeinde Oberbipp Einwohnergemeinde Walliswil-Bipp Region Oberaargau Vereinigung Kies- und Betonwerke Oberaargau
Federführung: Einwohnergemeinde Oberbipp Einwohnergemeinde Walliswil-Bipp
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| Kategorie: 5
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Stand Koordination Vororientierung
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Priorität Mittel
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Realisierungszeitraum 2010 bis 2015
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Einzugsgebiet Regional
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| Investition: unbekannt
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Hinweise: Fläche 59 ha, geschätztes Volumen ca. 18 Mio. m3
Die Region erachtet das Vorkommen insbesondere aufgrund der guten Erschliessung und der hohen Abbaumächtigkeit als für die langfristige Versorgung der Region notwendig. Sie regt in diesem Sinne an, dass der regionale Waldplan entsprechend angepasst wird.
Allfällige Konflikte mit Schutzinteressen noch nicht abgeklärt.
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| Letzte Anpassung: 23.03.2010 |
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