Massnahme Nr. 12.11
Kleine Erweiterung Nord und Erhöhung der Auffüllkote in der Kiesgrube Risi Aarwangen Kleine Erweiterung Nord und Erhöhung der Auffüllkote in der Kiesgrube Risi Aarwangen
Beschrieb:
Mit der kleinen Erweiterung Nord und der Erhöhung der Auffüllkote für Inertstoffe in der Deponie Risi Aarwangen kann Volumen für zusätzliche 14 Jahre geschaffen werden.
Mit der kleinen Erweiterung Nord und der Erhöhung der Auffüllkote um 3 - 4m in einem Teilbereich der bewilligten Abbauzone in der Risi Aarwangen wird zusätzliches Deponievolumen für Inertstoffe von ca. 280'000 m3 (Erhöhung Auffüllkote ca. 200'000 m3, Erweiterung Nord ca. 80'000 m3) geschaffen. Damit wird eine sinnvolle Abrundung der Abbaustelle gegen die Aare hin und eine Verlängerung des Inertstoffdeponiebetriebes um rund 14 Jahre erreicht. Das Bewilligungsverfahren ist eingeleitet.

Die Erhöhung der Auffüllkote erfolgt im nordöstlichen Bereich der bewilligten Abbaufläche, nördlich daran anschliessend erfolgt die kleine Erweiterung Nord. Die ebenfalls dargestellte Erweiterung Süd wird im Massnahmenblatt 12.12 erläutert (Legende s. Massnahme Nr. 12)
Zusammenhänge:
Deponievolumen müssen langfristig geplant und auch gesichert werden.
Die Verhandlungen mit den potenziellen Inertstoffdeponiestandorten Risi Aarwanqen und Guegiloch Wynau führten 2006 zu Erfolgen: in der Risi Aarwangen wurde 29.5.06 eine Inertstoffdeponie eröffnet. Die Betreiber der Grube Guegiloch Wynau nehmen seit Mitte 2006 auch nur noch Inertstoffe an.
Somit bestehen im nördlichen Regionsteil zwei valable Inertstoffdeponien.
Die damit geschaffenen Auffüllvolumina betragen 2008 rund 770000 m3, d.h. sie reichen für rund 30 Jahre. Die geplante Erweiterung/Aufstockung bringt zusätzliche Reserven für rund 7 Jahre.
Deponiebewilligungen werden vom Kanton nur noch erteilt, wenn das Vorhaben in einem regionalen Richtplan verankert ist.
Die Erweiterung in nördlicher Richtung (Abbauzone Nord) beansprucht Waldareal; daher ist eine Rodungsbewilligung erforderlich. Die nötige Rodungsbewilligung wurde anlässlich der Grubenbegehung vom 14.5.2004 -vorbehältlich Zustimmung durch das BAFU- durch das KAWA in Aussicht gestellt, sofern die besprochenen Auflagen im Rahmen des Rodungsbewilligungsverfahrens erfüllt werden (Begründung Perimeterabgrenzung, aktualisierte Flächen-BZ bezüglich Rodungen/Ersatzaufforstungen, Walderschliessungskonzept nach Abschluss Wiederauffüllung)
|